Annegret Schreiber
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Fotografin
Hans-Beimler-Straße 34
14554 Seddiner See
Tel.:
+49-171-1 14 29 47
eMail: kontakt@annegret-schreiber.de
Steuer-Nr.: 048/261/06579, FA Brandenburg
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Hinweis zum Copyright:
Alle Grafiken/ Fotos unterliegen dem Copyright. Die Verwendung von Grafiken/ Fotos - auch ausschnittsweise - ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
Bei Interesse zum Erwerb von Lizenzrechten kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen Rufnummer.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich die
Vertragsbedingungen des
Fotografen für alle von ihm
durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht
anerkannt.
Die AGB gelten als vereinbart
nach Erhalt und Annahme der
Auftragserteilung.
„Lichtbilder“ im Sinne der AGB
sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich
in welcher technischen Form oder
Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen (Negative,
Diapositive, Digitalaufnahmen,
Papierbilder u.s.w.).
2. Produktionsaufträge
Der Fotograf kann den Auftrag
zum Teil durch Dritte (Labore
etc.) ausführen lassen.
Sofern der Auftraggeber keine
schriftlichen Anweisungen
trifft, ist der Fotograf
hinsichtlich der Art der
Durchführung des Auftrages frei.
Dies gilt insbesondere für die
Bildauffassung und der
gestalterischen Inhalte sowie
auch für die angewendeten
optisch-technischen
(fotografischen) Mittel.
Der Fotograf wählt die
Lichtbilder aus, welche er dem
Auftraggeber bei Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Urheberrecht
Urheberrecht an den gefertigten
Fotos hat lt. UrhG der Fotograf.
Der Auftraggeber erwirbt an den
Lichtbildern das zeitlich und
räumlich uneingeschränkte
Nutzungsrecht für den privaten
Gebrauch.
Eine kommerzielle Nutzung ist
nur nach gesonderter Zustimmung
des Fotografen erlaubt.
Nach einer schriftlichen
Einverständniserklärung durch
den Auftraggeber ist der
Fotograf berechtigt, die
Lichtbilder im Rahmen seiner
Eigenwerbung und publizistischen
Arbeit zu verwenden.
Überträgt der Fotograf
Nutzungsrechte an seinen Werken,
gehen diese erst über nach
vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars an den
Fotografen.
Bei der Verwertung der
Lichtbilder kann der Fotograf,
sofern nichts anderes vereinbart
wurde verlangen, als Urheber
genannt zu werden (volle
Namensnennung und
Berufsbezeichnung). Eine
Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt dem
Fotografen zum Schadensersatz.
Negative bzw. Dateien verbleiben
grundsätzlich beim Fotografen.
Eine Herausgabe an den
Auftraggeber erfolgt nur nach
gesonderter Vereinbarung.
4. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar
lt. der jeweils aktuellen
Preislisten des Fotografen.
Eine
Anzahlung in Höhe von 50,00 €
ist bei Buchung des Fototermins
sofort fällig.
Die durch den Auftrag anfallende
Kosten und Auslagen (Anfahrt,
erforderliche Spesen etc.) des
Fotografen sind nicht im Honorar
enthalten und werden dem
Auftraggeber zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Bei Hochzeitsaufnahmen, Events
oder Aufnahmen mit größerem
fotografischen Aufwand, wird von
beiden Vertragsseiten eine
Vereinbarung unterzeichnet, in
der Art und Umfang des Auftrages
incl. Kosten für den
Auftraggeber konkret beschrieben
werden.
Das vereinbarte Honorar muss bei
Übergabe der Lichtbilder gezahlt
werden.
Rechnungen sind, sofern nicht
anders vereinbart, innerhalb von
14 Tagen zu zahlen. Anderenfalls
ist der Fotograf berechtigt,
Verzugskosten zu verlangen bzw.
das Bildmaterial vollständig und
unbeschädigt zurückzufordern.
Bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises bleibt das
Fotomaterial Eigentum des
Fotografen.
Die im Service des Fotografen
zum Kauf angebotenen
Geschenkgutscheine werden
grundsätzlich nur im Original
anerkannt.
5. Schadenersatz/Ausfallhonorar
Wird eine Auftragserteilung vom
Auftraggeber ab 24 h vor Beginn
der Aufnahmearbeiten aus
Gründen, die der Fotograf nicht
zu vertreten hat, widerrufen, so
kann der Fotograf das
vereinbarte volle Honorar
verlangen.
Wird das Lichtbildmaterial
unberechtigt und ohne Zustimmung
des Fotografen zu kommerziellen
Zwecken genutzt, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe des
5-fachen Nutzungshonorars zu
zahlen, mindestens jedoch 100,-
€ pro Bild und Einzelfall.
6. Haftung
Aufträge werden vom Fotografen
sorgfältig ausgeführt sowie
Negative und Dateien
ordnungsgemäß archiviert. Er
haftet nur
bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit für entstandene
Schäden.
Falls nicht anders vereinbart,
ist der Fotograf berechtigt,
Archivmaterial nach 2 Jahren zu
vernichten.
Tritt ein Schaden seitens
Dritter (Fremdlabore etc.) ein,
ist der Fotograf berechtigt,
seine Schadensersatzansprüche
gegen Dritte an den Auftraggeber
abzutreten.
Bei Nachbestellungen sind
geringe Farbdifferenzen
technisch bedingt nicht zu
vermeiden und begründen keinen
Reklamationsanspruch.
Liefertermine für Lichtbilder
sind nur dann verbindlich, wenn
sie vom Fotografen ausdrücklich
bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitungen nur bei
Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Mängelrügen müssen spätestens 1
Kalenderwoche nach Übergabe des
Werkes an den Auftraggeber beim
Fotografen eingegangen sein.
Nach Ablauf der Frist gilt das
Werk als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
Im Fall der Mangelhaftigkeit
steht dem Auftraggeber nur ein
Verbesserungsanspruch (z.B.
Wiederholung der Aufnahmen )
durch den Fotografen zu.
Ist eine Verbesserung unmöglich,
steht dem Auftraggeber ein
Preisminderungsanspruch zu.
Der Fotograf übernimmt keine
Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte.
Die Auftragsorganisation und
Buchung, sowohl deren Ausführung
erfolgt mit größter Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund von
Umständen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat, (z.B.
Krankheit, Verkehrsstörungen)
der Fotograf nicht zu dem
vereinbarten Fototermin
erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus
resultierende Schäden übernommen
werden.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
Als Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen wird der
Wohnsitz des Fotografen
vereinbart.